ATEX: Was Unternehmen für ihren Arbeitsschutz wissen sollten
Unternehmen, in denen Arbeiten im Ex-Bereich durchgeführt werden, sollten mit der ATEX-Richtlinie vertraut sein, um einen rechtskonformen Explosionsschutz in ihrem Betrieb zu implementieren.
Was bedeutet ATEX?
ATEX ist die Abkürzung für den französischen Begriff für explosionsgefährdete Bereiche: „Atmosphère Explosibles“. Gleichzeitig steht ATEX als Kurzwort für die EU-Richtlinie 2014/34/EU, die auch ATEX 114 genannt wird.
Ihre erste Fassung wurde 1994 als 94/9/EG veröffentlicht. Seit dem 1. Juli 2003 gilt jedoch die 2014/34/EU als aktuelle Richtlinie.
Die EU-Richtlinie regelt das Inverkehrbringen und den Betrieb von Geräten und Schutzsystemen in explosionsgefährdeten Bereichen. Sie schließt dabei sowohl die elektrischen und mechanischen Geräte ein, die sich in den gefährdeten Bereichen befinden als auch Kontroll-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die außerhalb des Bereichs liegen, aber auf Geräte und Systeme in dem Bereich Einfluss nehmen.
Das Ziel dieser Richtlinien ist der Schutz von Personen, die in explosionsgefährdeten Bereichen arbeiten oder von Explosionen betroffen sein können.
Für wen gilt die ATEX-Richtlinie?
Die Richtlinie gilt für alle seit 2014 im EU-Raum verkauften Geräte und Schutzsysteme für explosionsgefährdete Bereiche.
Für die Einhaltung der Vorschriften sind die Hersteller von Produkten verantwortlich, die im Ex-Bereich eingesetzt werden. Neben zahlreichen Gadgets werden Smartphones, Tablets und Smart Glasses mit ATEX Zertifizierung hergestellt.
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Darüber hinaus hat die EU eine ergänzende Richtlinie veröffentlicht, die sich an die Anwender explosionsgefährdeter Produkte richtet. Die Richtlinie 99/92/EG (ATEX 137) macht Vorschriften zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit der Arbeitskräfte. So müssen zum Beispiel Ex-Bereiche mit Warnzeichen gekennzeichnet werden oder überhaupt Gefahrenzonen definiert werden.
Beide Richtlinien sind in nationales Recht übersetzt. Die nationalen Gesetze mit ihren Details haben Vorrang vor den EU-Regelungen. In Deutschland sind für Unternehmen insbesondere folgende Verordnungen für den Explosionsschutz relevant:
- Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffverordnung
- Explosionsschutzprodukteverordnung
Wann ist Explosionsschutz erforderlich?
Die Anforderungen an den Explosionsschutz in Unternehmen richten sich nach Gefahrenzonen und Gerätekategorien.
Gefahrenzonen und Geräteklassen
Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitsbereiche entsprechenden Gefahrenkategorien zuzuordnen. Für Gase gelten die Gefahrenzonen 0, 1, 2 für Staub analog die Zonen 20, 21, 22. In den Zonen 0 bzw. 20 herrscht die höchste Gefahrenstufe. Hier ist ein explosionsfähiges Gemisch über einen langen Zeitraum oder sogar dauerhaft vorhanden. In den Zonen 1 bzw. 21 ist von einem häufigen Auftreten des explosiven Gemischs auszugehen und daher ein hohes Schutzniveau erforderlich. In den Zonen 2 bzw. 22 ist ein gelegentliches Risiko festzustellen. In diesen Bereichen ist es eher unwahrscheinlich, dass sich ein explosionsfähiges Gemisch bildet, oder das Risiko ist nur kurzfristig vorhanden.
Je nach Zone müssen Maschinen, Anlagen und Werkzeuge andere Eigenschaften aufweisen. Unternehmen sind hier verpflichtet, nur Geräte der zulässigen Kategorie einzusetzen.
Zulässige Temperaturen
Gase und Stäube haben unterschiedliche Zündtemperaturen. Um einen sicheren Betriebsablauf zu gewährleisten, legt die Richtlinie maximale Oberflächentemperaturen für Geräte fest. Unterschieden werden sechs Temperaturklassen. Auf den Geräten müssen die jeweiligen Temperaturklassen ausgewiesen sein, sodass Unternehmen sie in der passenden Zone im Ex-Bereich einsetzen können.
Welche Elemente sollte ein Explosionsschutz umfassen?
Unabhängig von der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten lassen sich Explosionsschutzmaßnahmen in drei Stufen kategorisieren. Unternehmen sollten diese in absteigender Reihenfolge von der höchsten Wirksamkeitsstufe (primärer Schutz) bis zur niedrigsten Stufe (tertiärer Schutz) umsetzen, um die größtmögliche Arbeitssicherheit für Mitarbeitende herzustellen.
Primärer Explosionsschutz
Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Explosionsgefahr zu vermeiden oder zu reduzieren, zum Beispiel, indem Unternehmen einen explosionsgefährdeten Stoff durch einen nicht explosionsgefährdeten ersetzen oder Stoffe nur in einem nicht-explosionsgefährdeten Zustand verwenden. Andere Maßnahmen könnten sein, die Arbeitsumgebung regelmäßig von den potenziell explosionsgefährdeten Stoffen zu reinigen oder die Luftzufuhr zum Stoff zu unterbinden.
Sekundärer Explosionsschutz
Der sekundäre Explosionsschutz zielt darauf ab, Zündquellen wie Funken oder Flammen zu eliminieren. Dies schließt die Verwendung spezieller ATEX-zertifizierter Werkzeuge ein. Auch die Wahl von Anlagen und Maschinen spielt eine Rolle, die zum Beispiel die in den Richtlinien aufgeführten Oberflächentemperaturen einhalten.
Tertiärer Explosionsschutz
Der tertiäre Explosionsschutz greift, wenn andere Maßnahmen nicht umsetzbar sind oder nicht für ausreichend Schutz sorgen. Sie zielen darauf ab, den Schaden zu begrenzen, der durch eine Explosion entstehen kann. Zum tertiären Explosionsschutz gehört die explosionsfeste Bauweise. Andere Maßnahmen sind Explosionsunterdrückung oder explosionstechnische Entkopplung.
Was ist bei der Wahl von Geräten und Maschinen für den Ex-Bereich zu beachten?
Hersteller von Geräten und Schutzsystemen, die unter die ATEX-Richtlinie fallen, sind verpflichtet, anzugeben, für welche Gefahrenzonen ihre Produkte geeignet sind.
Unternehmen sollten darauf achten, dass Produkte, die sie im Ex-Bereich einsetzen über eine ATEX-Zertifizierung von einer offiziellen und zugelassenen Stelle verfügen. In Deutschland ist eine solche Stelle zum Beispiel der TÜV. Seine Prüfung erfüllt nicht nur die ATEX-Richtlinien, sondern ist auch von der IECEx (International Electrotechnical Commission System for Certification to Standards Relating to Equipment for Use in Explosive Atmospheres) als Zertifizierung anerkannt.
Außerdem müssen Hersteller ihren Produkten für den Ex-Bereich eine EG-Konformitätserklärung beifügen, die bestätigt, welche Schutzanforderungen erfüllt sind. Und die Produkte sind mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen.
Bei ALEGER sind alle für den Ex-Bereich geeigneten Produkte als solche gekennzeichnet und verfügen über eine gültige ATEX-Zertifizierung.
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